Dieser Stoff ist nach Angaben der ECHA giftig bei Hautkontakt. Fr die Aufnahme der weiteren Zusatzgefahr 6.1 wurde fr die 54. Sitzung des TDG Sub-Committees der UN im November/Dezember 2018 ein Antrag von den Experten aus Deutschland eingereicht. Die Diskussion auf dieser Sitzung ergab, dass aufgrund unklarer Datenlage eine Aufnahme der Zusatzgefahr nicht befrwortet werden kann.